Betreuungskosten

Seit dem 1. August 2018 ist der Besuch einer Kita für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Das gilt jedoch nicht für Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder Familiengruppe und für Kinder von der 1. Schulklasse an, die einen Hort besuchen. 

Für Krippen und Hort hat die Stadt Laatzen eine nach Einkommen gestaffelte Beitagsordnung festgelegt. Zur Bemessung des Beitrages werden alle Einnahmen aus selbstsändiger und nichtselbstständiger Arbeit sowie weitere Einkünfte berücksichtigt. Außerdem fällt ein monatliches Essensgeld an.


Hier finden Sie informationen zu den Betreuungskosten der Stadt Laatzen